Folge 2 – Einführung in die Relationstechnik, Stoffordnung, Sachbericht

Tatsachen, Rechtsansichten, Werturteile, Rechtstatsachen:

Bedeutung des Beibringungsgrundsatzes für die Stoffordnung:

Substantiierungslast, Folgen von unsubstantiiertem Bestreiten:

Sachbericht – Grundlagen, Gesetzliche Grundlage:

Sachbericht – Aufbau:

Ergänzung:

Bitte die Ergänzungen zum Sachbericht in Folge 4 beachten.

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

13 Gedanken zu „Folge 2 – Einführung in die Relationstechnik, Stoffordnung, Sachbericht“

  1. Vielen Dank für den Podcast!
    Die Tipps zum markieren und zur Herangehensweise an Fälle sind echt hilfreich. Das Bestreiten und dessen Substantiierung sind super erklärt. Auch die einzelnen Bestandteile zum Tatbestand sowie deren Begrifflichkeiten sorgten für AHA Momente. Klasse, um sich an die Klausuren heran zu tasten.
    Für Einsteiger sehr empfehlenswert!

    1. Vielen Dank für die Rückmeldung! Gerade wenn Sie das Thema „Substantiierung“ und „Sekundäre Darlegungslast“ interessiert, empfehle ich die Entscheidung des BGH zum Dieselskandal, dort widmet der Senat dem Thema nämlich einige Aufmerksamkeit und ich finde, es ist dort sehr eingänglich und verständlich dargestellt worden.

  2. Guten Abend Herr Konert,

    vielen Dank für den tollen Podcast. Ich werde den Podcast sehr gerne weiterempfehlen. Ich habe auch für mein erstes Examen teilweise mit Podcasts gelernt und wünschte es mir immer, dass es auch welche für das zweite Examen gäbe.

    1. Vielen Dank für den Link. Tatsächlich hält sich die dargestellte Rechtsprechung im Rahmen der Rechtsprechung zur substanttiierungslast, die ich schon verschiedentlich dargestellt hatte. Ich werde sie aber zu Beginn der Folge mit Blick auf das Privatgutachten gerne aufgreifen.

    1. Ich habe sowohl auf dem Handy, als auf dem ipad, als auch auf dem Rechner keine Probleme. Besteht die Problematik bei Ihnen immer noch? Falls ja: Welche Dokumente betrifft es? Ich kann Sie Ihnen auchb gerne per Email zukommen lassen.

  3. Sehr geehrter Herr Konert,

    zu dieser Folge hätte ich folgende inhaltliche Fragen:

    Bei der Stoffordnung weiß ich nicht so richtig, wie ich mit den Angaben des Beklagten umgehen soll, dass die Parteien nach § 4 des Kaufvertrages die ausschließliche Zuständigkeit des LG Stendals vereinbart haben und dass sich aus dem Kaufvertrag ein umfassender Gewährleistungsausschluss ergibt.
    Sind dies die Rechtsansichten, welche sie angesprochen haben und die nur in den Tatbestand kommen, wenn Sie wichtig sind, weil die der Sachverhalt sonst weitestgehend unstreitig ist?
    Könnten diese vom Kläger streitig gemacht werden oder ist dies nicht möglich, da es sich um Rechtsansichten handelt und sich diese bereits aus der Kaufvertragsurkunde ergeben?
    Ich finde es insoweit verwirrend, dass beide im Sachbericht beim Unstreitigen auftauchen, da der Kläger ja insoweit der Ansicht ist, dass der Haftungsausschluss anscheinend nicht durchgreife (konkludent) und auch dass das LG Magdeburg zuständig sei.

  4. Vielen, vielen, vielen tausend Dank!
    Leider kann ich keine Kontaktdaten finden, daher eine kleine Danksagung in den Kommentaren:

    Bitte führen Sie Ihre wunderbare Arbeit weiter fort! Meine ersten großen Verzweiflungswellen im Referendariat konnte ich allein schon durch diese Folge brechen.

    Ich freue mich sehr auf die nächsten Folgen, danke für diese fantastische Arbeit, mein Abend, meine Woche, mein Start ins Referendariat wurde damit gerettet.

    Tausend Liebesgrüße aus Berlin

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