Folge 39 – Lernen und Examensvorbereitung

Die heutige Folge beschäftigt sich mit der allgemeinen Planung und Durchführung des Referendariats. In den verschiedenen Kapiteln gibt es Vorschläge zur Stationsplanung und zu verschiedenen Lernmethoden in den einzelnen Ausbildungsphasen.

Ergänzungsvorbereitungsdienst:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

6 Gedanken zu „Folge 39 – Lernen und Examensvorbereitung“

    1. Lieber Herr Konert,

      danke für die tolle Folge! Ich habe nochmal eine Frage bzgl. der Erarbeitung des Falles in der Klausur. Könnten Sie hierzu nochmal Tipps und Herangehensmöglichkeiten insb. zum Tatbestand erstellen. Ich habe schon einiges an Klausuren geschrieben und der Urteilsstil sitzt schon ganz gut. Nichtsdestotrotz hadere ich noch oft an der Routine, wie ich mit der Akte umgehen muss, um in kurzer Zeit den Fall zu verstehen und die kostbare Zeit zum runterschreiben zu nutzen. (Also insbesondere, wie man sich die Akte zusammenfasst, was man ggf zuerst machen kann, erstellen einer Minirelation sinnvoll usw?!)

      Liebe Grüße
      Tine

      1. Erfahrungsgemäß gehört das Erstellen des Tatbestandes innerhalb der Bearbeitungszeit zu den Aufgaben, die einem Referendar bis zum Examen Schwierigkeiten bereiten, weswegen es ja auch AG Leiter gibt, die empfehlen, zuerst die Entscheidungsgründe und dann den Tatbestand zu schreiben (wie Sie vielleicht den einzelnen Folgen entnommen haben, bin ich davon kein Freund). Im Endeffekt gibt es für das Problem nur eine Lösung: Üben. Ich würde Ihnen, wenn Ihnen die zügige Erstellung eines Tatbestandes Probleme bereitet, empfehlen, sich Klausuren zu besorgen und einen Tatbestand nach dem Anderen zu schreiben (ohne die Entscheidungsgründe). Die Abfassung eines Tatbestandes ist nämlich sehr viel Übungssache. Ich hatte das Glück, dass ich bei meiner ersten Arbeitsplatzausbilderin in der Woche 4 – 6 Urteil und damit 4 – 6 Tatbestände zu schreiben hatte, wovon ich mehr gelernt habe, als aus jeder Klausur.

        Ansonsten noch als praktischer Tip für die Herangehensweise: Versuchen Sie Ihre Notizen kurz zu halten. Schreiben Sie sich in den Aktenauszug nur die Punkte, die im tatsächlichen Streitig sind und markieren Sie beim Lesen unstreitigen Sachvortrag, den Sie in den Tatbestand übernehmen wollen, mit einem Textmarker. Das kann einige Minuten in der Klausursituation bringen, die Ihnen derzeit vielleicht noch fehlen. Wenn Sie allerdings eine bestimmte Anzahl an Tatbeständen geschrieben haben und insoweit in „Übung“ sind, kann es Ihnen sogar gelingen, einen Tatbestand ohne Notizen anzufertigen, weil Sie dann schlichtweg „sehen“, was rein gehört.

        1. Vielen Dank für die Antwort und die Tipps! Ihr Hinweis, ausschließlich Tatbestand zu üben (und ggf die Entscheidungsgründe jedenfalls in einer Skizze), werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren.
          Ich habe es tatsächlich bislang so gehandhabt, dass ich auch die Entscheidungsgründe zuerst geschrieben habe und damit auch deutlich besser gefahren bin. Dabei habe ich aber die eiserne Regel beachtet spätestens 45min vor Ende -egal wie weh es tut- den Tatbestand zu beginnen, damit dieser wichtige Teil vorhanden ist. Nur so konnte ich aber sicherstellen, dass auch kleine Details des Falles, die erst im Rahmen der „freien Argumentation“ in den E-Gründen wichtig erschienen, auch im Tatbestand landen. Ohne diese Herangehensweise hätte ich zT Passagen für überflüssig gehalten. Das Reinquetschen im Nachhinein ist ja auch nicht immer so leicht.

          Eine Anregung inhaltlicher Natur für die kommenden Podcasts hätte ich noch. Das Thema Erbrecht mit seinen Besonderheiten, vor allem für die Zwangsvollstreckung (Unterschiede Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter; Gesamthands/Schuldklage etc).

          Liebe Grüße
          Tine

    2. Das kann man pauschal nicht beantworten, da jeder sein eigenes Lerntempo hat. Ich sage meinen Referendaren jedoch immer, dass das Referendariat ein „Fulltime job“ ist und man daher auch 40 Wochenstunden damit zubringen sollte (was mit Vor- und Nacharbeit der AG, Aktenbearbeitung und Sitzungsteilnahme auch problemlos zu schaffen ist). Gerade in der Vorbereitungsphase auf das Examen kann es jedoch sein, dass man diese Stundenzahl nicht unerheblich überschreiten muss, da gerade in der Anwaltsstation oftmals die Arbeit für den Ausbilder erheblich mehr Zeit einnimmt, als noch in der ersten Station.

  1. Lieber Herr Konert,
    bei der Auflistung derjenigen Möglichkeiten, die sich zu einer Wiederholung insb. der zivilgerichtlichen Station eignen, haben Sie vergessen, Ihren Podcast zu erwähnen! Ein wirklich tolles Angebot. Es macht wirklich Freude, Ihre sehr gut strukturierten Folgen zu hören. Man merkt Ihnen an, dass Sie mit Leidenschaft dabei sind. Herzlichen Dank!
    Beste Grüße & ein schönes Wochenende
    Matthias

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