Folge 59 – Die Störung der Geschäftsgrundlage & BGH Entscheidung zu coronabedingten Schließungen

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem Institut der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und erörtert nach der Vermittlung von Grundlagen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu coronabedingten Schließungen und damit einhergeheneden Mietminderungen.

Begrüßung:

Die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB:

Mietminderung aufgrund von coronabedingten Schließungen:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

Ein Gedanke zu „Folge 59 – Die Störung der Geschäftsgrundlage & BGH Entscheidung zu coronabedingten Schließungen“

  1. Sehr geehrter Herr Konert,
    Folgendes ist an Sie persönlich gerichtet, es macht mir aber auch nichts aus, wenn sie diesen „Kommentar“ veröffentlichen. 🙂

    Ich bin seit wenigen Tagen Volljurist und möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ein großes Dankeschön aussprechen!
    Seit über einem Jahr haben mich Ihr Podcast und Ihre (durchaus angenehme :)) Stimme im Rechtsreferendariat (in NRW), insbesondere während der Examensvorbereitung, begleitet. Sie haben mir mit Ihrem Podcast sehr geholfen! Dafür möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken!
    Einige Folgen habe ich dabei mehrfach gehört. Teils waren die Podcastfolgen dafür gut, um in ein „Thema“ nochmal reinzukommen und/oder zur Wiederholung, wenn man das „Thema“ längere Zeit nicht bearbeitet/gelernt hat. Manches habe ich auch erst durch Ihren Podcast so richtig verstanden. Zudem war es wirklich hilfreich und interessant, dass Sie regelmäßig die „praktische Seite“ aufgezeigt haben. Dadurch wuchs das Verständnis und damit war es einfacher sich einige Dinge zu merken. Ihr Podcast half auch sehr dabei bestimmte Kardinalfehler zu vermeiden, weil Sie – zu Recht – in der Hinsicht darauf gepocht haben. Ferner war es auch ein ganzes Stück weit beruhigend, dass Sie auch Ihr Empfinden und Ihre Erfahrungen bei den Prüfungen geschildert haben und mir damit geholfen haben besser mit dem Druck umzugehen. Schließlich gebührt Ihnen auch für Ihre schriftlichen Ausführungen/Übersichten ein großes Lob! Diese waren auch sehr nützlich.
    Dass Sie diese Arbeit auf sich nehmen ist nicht selbstverständlich. Daher ist es mir wichtig Ihnen mitzuteilen, dass Sie damit Rechtsreferendaren wirklich helfen. Ich hoffe ich kann Ihnen mit dieser Nachricht ein kleines Stück „zurückgeben“ und Sie dazu motivieren so engagiert, in welcher Form auch immer, weiterzumachen.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute!

    Mit besten Grüßen

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