Folge 50 – Corona und Zivilrecht

Die erste Folge des neuen Jahres beschäftigt sich mit einigen zivilrechtlichen Folgen der leider immer noch aktuellen COVID-19 Pandemie. Die aufgezählten Gerichtsentscheidungen und Rechtsänderungen dürften durchaus prüfungsrelevant sein, da sie gute juristische Argumentationsansätze bieten und sich in den meisten Fällen noch keine gefestigte Rechtsprechung entwickelt hat.

Kündigunggschutz im Mietrecht aufgrund der COVID-19 Pandemie:

Mietminderung aufgrund einer Schließungsverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz:

Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der COVID-19 Pandemie:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

11 Gedanken zu „Folge 50 – Corona und Zivilrecht“

  1. Vielen Dank für die interessante Folge.

    Sie hatten schon früher mal im Podcast angesprochen, dass Sie es immer hilfreich fanden, untergerichtliche Entscheidungen zu lesen, um den Urteilsstil, Aufbau und Formulierungen zu lernen. Das kann ich – nach dem Lesen der angegebenen Entscheidungen – nur bestätigen. Bei uns im Ref wurde mir leider vom Ausbildungsrichter mitgeteilt, dass er es nur für bedingt geeignet handelt und deshalb nur „Musterurteile“ bei der Beweiswürdigung zur Verfügung stellt.

    Deshalb meine Frage: Haben Sie zufällig ein paar Entscheidungsfundstellen zu den wichtigsten zivilprozessualen Formen (Widerklage, Erledigung etc), die in untergerichtlichen Entscheidungen ansprechend dargestellt wurden?

    1. Dem kann ich nur zustimmen! Ich freue mich ebenfalls auf die Folge zur Rechtskraft! Auch danke für das anregen, Michel. Das mit der Teilklage finde ich immer noch spannend und noch nicht so ganz klar.

      Und an Herrn Konert: Glückwunsch zur 50. erfolgreichen Folge! Weiter so!!

      Liebe Grüße
      Doris

  2. Hallo Herr Konert,

    ich bedanke mich zunächst für Ihre guten, inhaltsvollen und lehrreichen Podcast-Folgen. Als weiteres Thema, welches im Examen an Bedeutung gewinnt, wären meines Erachtens Fälle, die sich im Internet abspielen.

    Namentlich Paypal, Ebay und Amazon Fälle. In diesem Monat in NRW gab es in diesem Monat Fälle im Examen, wo Paypal und Ebay eine Rolle spielten.

    MfG

    Simon

  3. Zum Thema Störung der Geschäftsgrundlage im Gewerbemietverhältnis wird bei uns am Gericht von den Anwälten immer wieder die Entscheidung des Reichsgerichts Urt. v. 09.11.1915, Az.: Rep. VIII. 145/15 zitiert. Dabei ging es darum, dass anlässlich des Kriegsbeginns Tanzveranstaltungen untersagt wurden. Das führte zur Unbenutzbarkeit einer Tanzbar, was das Reichsgericht als Mangel sah.

    1. Vielen Dank für den Hinweis! Das ist der Nachteil, wenn man gerade nicht am Gericht ist und Zivilsachen macht, da kriegt man die gängigen Urteile nicht mit. Ich werde einmal schauen, dass ich die Entscheidung möglichst verlinken kann, wenn ich sie irgendwie digital finde. Ansonsten ist die Entscheidung auch in der zitierten Entscheidung des LG Heidelberg angesprochen worden.

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