Folge 43 – Streitgenossenschaft und Prozessstandschaft

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem „Dauerbrenner“ der Streitgenossenschaft. Hier werden die Unterschiede zwischen einfacher und notwendiger Streitgenossenschaft und die Besonderheiten der beiden Konstellationen erörtert. Die Folge endet mit einer kurzen Besprechung der Prozessstandschaft (gesetzlich und gewillkürt).

Einfache Streitgenossenschaft:

Notwendige Streitgenossenschaft:

Prozessstandschaft:

  • § 265 ZPO
  • Althammer in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage, vor §§ 50 – 58, Rdn. 38 ff.