Folge 22 – Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung:

Vollstreckungsorgane und Vollstreckungsmaßnahmen:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

3 Gedanken zu „Folge 22 – Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht“

  1. Lieber Herr Konert,

    in dieser Folge hat sich m.E. ein kleiner Fehler im Rahmen des Zwangsversteigerungsrechts eingeschlichen: Auch der (lediglich) persönliche Gläubiger kann direkt die Zwangsversteigerung beantragen (ohne zuvor eine Zwangshypothek zu erwirken). Es ist nicht zwingende Voraussetzung Inhaber eines dinglichen Verwertungsrechts (z.B. Grundschuld, Hypothek) zu sein.

    In der Praxis kommt ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung durch persönliche Gläubiger zugegebenermaßen äußerst selten vor. Weil das Grundstück regelmäßig wertausschöpfend mit Grundpfandrechten belastet ist und diese Gläubiger vorrangig bedient werden (Grundpfandrechte: § 10 Abs. 1 Nr. 4, persönliche Gläubiger: § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG), haben rein persönliche Gläubiger kaum Befriedigungsaussichten.

    Viele Grüße!

  2. Lieber Herr Konert,
    eine Frage zu § 750 I 1 ZPO: Muss der Gerichtsvollzieher, wenn er das Urteil parallel zur Durchführung der Zwangsvollstreckung „dabei“ hat und dem Schuldner übergibt, nur eine einfache Ausfertigung des Urteils übergeben oder ebenfalls eine vollstreckbare Ausfertigung? Aus der Kommentarliteratur werde ich irgendwie nicht 100%ig schlau.
    Vielen Dank für den tollen Podcast (ich schreibe im Juni Examen und höre gerade alle Folgen nach) und viele Grüße aus Konstanz!

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