Folge 34 – Mietrecht (Teil 1)

Die heutige Folge befasst sich mit dem ersten Teil des Mietrechts. Es werden hier die allgemeinen mietrechtlichen Regelungen (§§ 535 – 548 BGB) erörtert. Weiterhin werden zwei jüngere BGH Entscheidungen zur Beendigung von Mietverhältnissen besprochen. Thema der nächsten Folge werden sodann die Vorschriften zum Wohnraummietrecht sein.

Vertragsentstehung, -form und-inhalt:

Leistungsstörungsrecht im Mietrecht:

Beendigung des Mietverhältnisses:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

Ein Gedanke zu „Folge 34 – Mietrecht (Teil 1)“

  1. Lieber Herr Konert,

    zu dem Trick aus § 540 I 2 BGB gibt es auch noch eine interessante Entscheidung des BGH (BGH, Urteil vom 11. November 2009 – VIII ZR 294/08). Der amtliche Leitsatz lautet: Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht.

    Wenn der Dritte nie nutzungswillig war, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich. Also eine reine Konstruktion, um aus dem Mietverhältnis rauszubekommen, ohne tatsächlich einen Dritten zu haben, ist nicht möglich.

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